Anlage 7 zum Dienstleistungsvertrag mit der Subke GmbH
Inhalt
Mitgeltende Dokumente
- AGB – Anlage 2 (insb. § 10 Anlieferrichtlinien)
- Leistungen Auftragnehmer – Anlage 3
- Leistungen und Pflichten des Kunden – Anlage 4
- Service und Support – Anlage 6
1. Stammdaten und Avisierung
1.1. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und stellt dessen Kontaktdaten zur Verfügung.
1.2. Der Kunde liefert Produkt- und GEO-Daten (Abmessung und Gewichte) mindestens 7 Tage vor Wareneingang in elektronischer Form.
1.3. Avisierungsfristen: Eine Warenanlieferung ist grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor Anlieferung im JTL-FFN-Account oder per E-Mail an info@subke.com zu avisieren. Anlieferungen von mehr als 5 Paletten sind mindestens 5 Werktage vorher zu avisieren. Erfolgt keine ordnungsgemäße Avisierung, kann die Subke GmbH die Warenannahme ablehnen oder dem Kunden den hierdurch entstehenden Mehraufwand pro Lagerstunde und Mitarbeiter zum im Angebot vereinbarten Preis berechnen.
2. Anlieferung und Lager
2.1. Der Kunde liefert seine Waren exklusiv an das in dieser Anlage genannte Lager der Subke GmbH.
2.2. Öffnungszeiten der Warenannahme: Montag bis Freitag, 08:00 bis 14:00 Uhr. Samstags, sonntags und an Feiertagen ist die Warenannahme geschlossen. Später eintreffende Fahrzeuge können nur in rechtzeitig abgestimmten Einzelfällen gegen Aufwandsentschädigung entladen werden.
3. Kennzeichnung von Paletten und Umkartons
- Auf Umkartons oder Paletten stehen oben auf der Stirnseite der Produktname, die jeweilige Anzahl, die Absender- und die Empfängeradresse mit dem Firmennamen des Kunden.
- Sind Paletten oder Umkartons gemischt, wird ein Etikett mit „unterschiedliche Ware" oder „unterschiedliche SKUs" angebracht.
- Bei mehreren Paletten ist in der rechten oberen Ecke „Palettenanzahl: ___ von ___ Paletten" anzubringen.
- Auf Umkartons ist der Hinweis „Umkarton" anzubringen.
- Waren werden in sortenreinen Umkartons angeliefert. Außen am Karton wird die Anzahl der enthaltenen Artikel angegeben.
4. Barcodes und Artikelkennzeichnung
Jeder Artikel benötigt einen scanbaren Barcode. Andernfalls beauftragt der Kunde die Subke GmbH mit der Erstellung des Barcodes – die Erstellung ist kostenpflichtig. Unter dem Barcode steht der Artikelname, alternativ ist der Produktkarton außen mit dem Artikelnamen unter dem Barcode versehen.
5. Pre-FBA-Service
- Der Kunde stellt für den pre-FBA-Service (Fulfillment by Amazon) das FBA-Label und das Versandlabel zur Verfügung.
- Für pre-FBA werden ausschließlich sortenreine Umkartons oder Paletten angeliefert.
- Auf dem pre-FBA-Umkarton bzw. der Palette stehen die Anzahl und der Produktname unter dem Barcode.
- Müssen Umkartons oder Paletten für den pre-FBA-Service individuell gepackt werden, wird der zusätzliche Aufwand pro Lagerstunde berechnet.
- Die Warenlieferung ist zwischen pre-FBA und der Fulfillment-Dienstleistung zu trennen.
6. Produktkonformität, Gefahrgut und Versicherung
6.1. Der Kunde gewährleistet, dass die angelieferten Waren den geltenden Vorschriften der Europäischen Union entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Produktsicherheit (z. B. CE-Konformität, REACH, RoHS) sowie die jeweils einschlägigen produktspezifischen Vorschriften.
6.2. Zerbrechliche Waren sind eindeutig zu kennzeichnen. Gefahrgut ist gemäß den geltenden Vorschriften (insb. ADR / GGVSEB) zu kennzeichnen, zu deklarieren und mit den erforderlichen Begleitpapieren anzuliefern. Die Subke GmbH behält sich vor, die Annahme nicht ordnungsgemäß deklarierter Gefahrgüter zu verweigern.
6.3. Der Kunde meldet das Lager der Subke GmbH als Außenlager bei seiner Versicherung an (vgl. § 4 der AGB).
Stand: April 2026 · Subke GmbH · Impressum · Datenschutz