Allgemeine Geschäftsbedingungen Subke GmbH

unter Einbeziehung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sowie der Logistik-AGB

Präambel

Die Subke GmbH orientiert sich mit ihren AGB an den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen sowie an den Logistik-AGB. Die allgemeinen Spediteurbedingungen werden zur Anwendung vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, Bundesverband Spedition und Logistik, Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels empfohlen.

Insbesondere im Hinblick auf Zusatzleistungen im Rahmen der Logistik regeln die Logistik-AGB in erster Linie die Grundsätze der Zusammenarbeit, die Pflichten der Vertragspartner bei der Vertragsabwicklung sowie die – betragsmäßig begrenzte – Haftung des Auftragnehmers bei Schlechterfüllung. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband e.V. hat diese 2006 herausgegeben und empfiehlt eine Verwendung im Geschäftsverkehr.

Die Subke GmbH ist kein Speditionsunternehmen im Sinne der ADSp, welches selbständig Transporte durchführt. Sie vermittelt stets im Auftrag des Auftraggebers Transportleistungen.

1. Inhalt

1.1. Unseren Geschäften liegen neben diesen Vereinbarungen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sowie die Logistik-AGB in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde und gelten als Bestandteil unserer AGB.

2. Warenein- und -ausgang; Reporting

2.1. Die Subke GmbH verpflichtet sich, bei Wareneingang und -ausgang Reporte an den Auftraggeber zu senden. Diese werden über die Schnittstelle an das System des Auftraggebers übermittelt – in der Regel täglich zum Tagesabschluss des Systems.

2.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die übermittelten Daten ständig auf Richtigkeit zu prüfen. Widerspricht der Auftraggeber den übermittelten Daten nicht binnen vier Wochen, so gelten die über die Schnittstelle übermittelten Ist-Bestände bzw. die übermittelten Warenbewegungen als anerkannt. Ansprüche aus Fehlbeständen stehen dem Auftraggeber dann nicht mehr gegen die Subke GmbH zu.

2.3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die Haftungen des Spediteurs / Auftragnehmers der ADSp und der Logistik-AGB. Insbesondere bleiben die Regelungen über das Qualifizierte Verschulden unberührt.

2.4. Auf Anfrage kann der Auftraggeber gegen eine Gebühr von 50,00 € einen monatlichen Report über Lagerbestände und Warenbewegungen erhalten.

3. Zollamtliche Abwicklung; Kosten

3.1. Der Auftraggeber trägt neben den Kosten für die zollamtliche Abwicklung sämtliche Bußgelder und Einfuhrabgaben, die in Verbindung mit dem Auftrag entstanden sind und deren Verschulden nicht bei der Subke GmbH liegt.

3.2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ADSp.

4. Versicherung des Gutes

4.1. Die Subke GmbH besorgt die Versicherung des Gutes (z. B. Lagerversicherung) bei einem Versicherer ihrer Wahl, wenn der Auftraggeber sie vor Übergabe der Güter damit explizit beauftragt. Grundsätzlich ist die Ware durch den Auftraggeber zu versichern und als Außenlager beim Versicherer des Auftraggebers anzumelden.

4.2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ADSp.

5. Haftungsversicherung von Subke GmbH

5.1. Die Subke GmbH ist nicht verpflichtet, bei einem Versicherer eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen, da die Subke GmbH kein Spediteur im Sinne der ADSp ist und Transporte ausschließlich vermittelt.

5.2. Die von der Subke GmbH vermittelten Speditionen, die zum Transport der Ware benötigt werden, unterliegen den Haftungsversicherungen der ADSp.

5.3. Auf Verlangen des Auftraggebers hat die Subke GmbH diesen Haftungsversicherungsschutz durch eine Bestätigung des beauftragten Spediteurs nachzuweisen.

6. Haftungsgrenzen

6.1. Ergänzend wird vereinbart, dass Ziffer 27 ADSp weder die Haftung der Subke GmbH noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI, § 660 HGB zugunsten des Auftraggebers erweitert.

7. Vergütung & Zahlungsbedingungen

7.1. Währung: Die von der Subke GmbH in Rechnung gestellten Leistungen sind stets in EURO zu begleichen. Werden die Leistungen in Fremdgeld beglichen, hat der Auftraggeber etwaige Gebühren der Zahlungsinstitute zu übernehmen. Diese werden, soweit nicht bereits vorab vom Auftraggeber in die Fremdgeldzahlung inkludiert, gesondert in Rechnung gestellt.

7.2. Zahlungsziel: Rechnungen der Subke GmbH sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes auf dem Konto der Subke GmbH.

7.3. Verzug: Bei Zahlungsverzug ist die Subke GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB (neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern) sowie eine Pauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7.4. Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen der Subke GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7.5. Skonto: Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

8. Individualvereinbarungen

8.1. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, von diesen AGB und den einbezogenen Bestandteilen abweichende Vereinbarungen zu treffen.

9. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

9.1. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Auftragsverhältnis oder im Zusammenhang damit entstehen, ist für alle Beteiligten, soweit sie Kaufleute sind, der Sitz der Subke GmbH.

9.2. Für die Rechtsbeziehungen des Spediteurs zum Auftraggeber oder zu seinen Rechtsnachfolgern gilt deutsches Recht.

10. Anlieferrichtlinien

Die ausführlichen Anlieferrichtlinien sind hier einsehbar und gelten als Bestandteil dieser AGB. Sie regeln u. a. Lieferanschriften, Öffnungszeiten der Warenannahme, Anforderungen an Frachtbriefe und Lieferscheine, Warenspezifikationen, Transportverpackungen, Avisierung, Auszeichnung sowie die Aufwandserstattung.

10.1. Öffnungszeiten der Warenannahme

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Samstags / Sonntags / Feiertags ist die Warenannahme geschlossen.

10.2. Avisierung

Anlieferungen werden mindestens 48 Stunden vor Anlieferung durch den Auftraggeber an info@subke.com avisiert. Anlieferungen von mehr als 5 Paletten werden mindestens 5 Werktage im Voraus avisiert.

10.3. Schlussbestimmung der Anlieferrichtlinien

Wir weisen darauf hin, dass sich die Subke GmbH bei Nichteinhaltung der Anlieferrichtlinien das Recht vorbehält, die Annahme zu verweigern bzw. bei angenommenen Sendungen dem Warenempfänger einen gegebenenfalls entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

11. Datenschutz

11.1. Die Subke GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Subke GmbH.

11.2. Soweit die Subke GmbH im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12.2. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Stand: April 2026  ·  Subke GmbH  ·  Impressum  ·  Datenschutz

IHK Präqualifizierung

Subke GmbH

IHK Zertifikatsnummer: 03 151 227763

Das Büro ist von 9:00 bis 16:00 Uhr besetzt.

Die Mitarbeiter im Warenlager sind von 08:00 bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Warenanlieferung von Dienstag bis Freitag: 8:00 – 15:00 Uhr

Containeranlieferung von 8:00 – 13:00 Uhr.

Keine Warenannahme am Montag, Feiertagen oder Aktionstagen (z.B. Cyber Monday).

01. Jan. 2026 – Neujahr

03. Apr. 2026 – Karfreitag

06. Apr. 2026 – Ostermontag

01. Mai 2026 – Tag der Arbeit

14. Mai 2026 – Christi Himmelfahrt

25. Mai 2026 – Pfingstmontag

03. Okt. 2026 – Tag der Deutschen Einheit

31. Okt. 2026 – Reformationstag

25. Dez. 2026 – 1. Weihnachtsfeiertag

26. Dez. 2026 – 2. Weihnachtsfeiertag

Geplante verkürzte Öffnungszeiten vor oder nach den Feiertagen:
24.12.2026 mittags und am 31.12.2026 mittags