Zoll News für Händler und Verbraucher
Sie erhalten eine kleine Übersicht von Hinweise zu Produkten, auf die Sie beim Kauf und bei der Einfuhr in die EU als Händler oder Verbraucher achten sollten.
Beim Kauf und Versand der Ware per Post, sind zollrechtliche Bestimmungen einzuhalten und teilweise Einfuhrabgaben zu zahlen.
Ein vermeintliches Schnäppchen kann dadurch teuer werden. Die App „Zoll und Post„, hilft Händler im Voraus bei der Berechnung anfallender Abgaben für unterschiedliche Warengruppen.
Beachten Sie die Deklaration der Produkte vor dem Versand an unser Fulfillment Center, damit es innerhalb der Lieferkette nicht zu Verzögerungen kommt.
Produkthinweise vom Zoll
Alkohol und alkoholische Getränke
Zuletzt bearbeitet amAlkohol und alkoholische Getränke unterliegen im deutschen Steuergebiet der Verbrauchsteuer und gehören zu den hochsteuerbaren Waren. Daher fallen bei der Einfuhr außer Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auch Verbrauchsteuern an. Im Postverkehr gibt es keine Freimengen für Alkohol und alkoholische Getränke.
Artenschutz
Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist ein einträgliches Geschäft, allerdings mit dramatischen Folgen. Viele frei lebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Daher unterliegen sie strengen Einfuhrbestimmungen. Hiermit soll weltweit ein Aussterben von seltenen Tierarten verhindert werden. Der Zoll wirkt bei der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Artenvielfalt im internationalen Warenverkehr mit. Der Zoll beschlagnahmt geschützte Arten oder Erzeugnisse daraus, die verbotenerweise bzw. ohne die erforderlichen Dokumente eingeführt werden. Dies betrifft z.B. auch Schuhe, Bekleidung oder andere Waren mit dem Leder oder Fell geschützter Tiere sowie Lebensmittel, Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel, die aus geschützten Arten hergestellt wurden.
Arzneimittel
Zuletzt bearbeitet am 11-14-2019Der Verkehr mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Drogen strengen Vorschriften. Das Verbringen nach Deutschland durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Beachten Sie bitte, dass auch im Internet angebotene Arzneimittel und Betäubungsmittel nicht nach Deutschland an Privatpersonen versandt werden dürfen.
Arzneimittel
Zuletzt bearbeitet am 11-29-2019Bei Arzneimitteln und Betäubungsmitteln sieht der Zoll ganz genau hin, weil das Verbringen nach Deutschland durch Privatpersonen grundsätzlich verboten ist.
Bargeld/Barmittel
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Postsendungen aus dem Ausland, die Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel enthalten, werden durch den Zoll überwacht.
Bekleidung
Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020Achten Sie beim Kauf von Bekleidung auf die verwendeten Herstellungsstoffe. Bestimmte Tierarten, z.B. von Krokodilen und Schlangen, sind vom Aussterben bedroht und deshalb geschützt. Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.
Betäubungsmittel
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Bei Arzneimitteln und Betäubungsmitteln sieht der Zoll ganz genau hin, weil die Einfuhr grundsätzlich verboten ist. Führen Sie verschreibungsfähige Betäubungsmittel auf Grund ärztlicher Verschreibung oder Bescheinigung daher nur für den eigenen Bedarf und in der Dauer der Reise angemessenen Mengen mit sich.
Camping
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.
Computer und Zubehör
Zuletzt bearbeitet am 11-29-2019 Seien Sie misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.
Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.
Edelsteine/Mineralien
Zuletzt bearbeitet am 01-30-2020Um den Handel mit Blut-Diamanten zu unterbinden gelten bei der Einfuhr von Rohdiamanten besondere Einfuhrvorschriften. Nur Rohdiamanten mit einem gültigen Kimberley-Zertifikat dürfen in die EU verbracht werden.
Fahrrad
Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020 Seien Sie misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.
Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.
Feuerwerk/Pyrotechnik
Zuletzt bearbeitet am 01-30-2020Alljährlich kurz vor Silvester bringen viele Reisende Raketen, Böller und Knaller mit – vor allem aus Osteuropa und Asien. Nur Feuerwerkskörper, die ein CE-Zeichen tragen, sind geprüft und dürfen Deutschland eingeführt werden. Zu Bedenken ist auch, dass für bestimmte Feuerwerkskörper bzw. pyrotechnische Gegenstände daneben ggf. eine besondere Erlaubnisse erforderlich ist.
Feuerwerk/Pyrotechnik
Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020Achtung! Feuerwerkskörper und Pyrotechnik fallen unter das Sprengstoffgesetz und unterliegen daher strengen Auflagen.
Foto
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019 Seien Sie misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.
Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.
Handy
Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020 Seien Sie misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.
Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.
Haushalt
Zuletzt bearbeitet am 01-30-2020Für Haushaltswaren gelten keine besonderen Einfuhrvorschriften. Achten Sie beim Kauf von Textilien auf die verwendeten Herstellungsstoffe. Der Zoll beschlagnahmt Textilien aus Leder oder Wolle geschützter Arten, wenn die artenschutzrechtlichen Dokumente nicht vorgelegt werden können. Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.
Haushaltsgeräte
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln. Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.
Körperpflege
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Körperpflegeprodukte, die Wirkstoffe aus artengeschützten Tier- und Pflanzenarten enthalten (z.B. Kaviar, Kakteen- oder Orchideenextrakt), werden vom Zoll beschlagnahmt, wenn die artenschutzrechtlichen Dokumente nicht vorgelegt werden können. Informieren Sie sich hierzu beim Bundesamt für Naturschutz. Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln. Achtung! Produkte zur Körperpflege, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.
Kraftfahrzeuge
Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln. Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.
Kunstgegenstände
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Kunstgegenstände aus Materialien geschützter Tier- oder Pflanzenarten wie Elfenbein oder Tropenhölzern dürfen nur eingeführt werden, wenn die erforderlichen Artenschutzdokumente vorgelegt werden. Informieren Sie sich hierzu beim Bundesamt für Naturschutz.
Lampen
Zuletzt bearbeitet am 11-27-2019Lampen aus Materialien geschützter Tier- oder Pflanzenarten wie Elfenbein oder Tropenhölzern dürfen nur eingeführt werden, wenn die erforderlichen Artenschutzdokumente vorgelegt werden. Informieren Sie sich hierzu beim Bundesamt für Naturschutz. Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.
Lebens- und Futtermittel
Zuletzt bearbeitet am 11-27-2019Die hygienischen Standards für Herstellung und Verkehr von Lebensmitteln sind weltweit höchst unterschiedlich. Viele Produkte können gesundheitsgefährdend sein. Die Einfuhr bestimmter Produkte nach Deutschland kann daher aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein. Dies sind zum Beispiel: Wildpilze Speisepilze bis zu einer Menge von zwei Kilogramm, die zum privaten Ge- und Verbrauch bestimmt sind, können ohne Einschränkungen eingeführt werden. Kartoffeln Die Einfuhr von Kartoffeln, auch in geringen Mengen, ist im Postversand insbesondere wegen der Gefahr der Verbreitung der bakteriellen Ringfäule grundsätzlich verboten. Kaviar vom Stör Aufgrund der Gefährdung aller Störarten unterliegt die Einfuhr von Kaviar artenschutzrechtlichen Beschränkungen (Vorlage von CITES-Dokumenten). Eine Ausnahme von der Dokumentenpflicht besteht selbst für geringe Mengen Kaviar zum persönlichen Verbrauch - anders als im Reiseverkehr - im Postversand nicht. Nahrungsergänzungsmittel Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate können in Deutschland als Arzneimittel gelten und unterliegen damit dem Arzneimittelgesetz. Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft Für diese Waren bestehen insbesondere aus tierseuchenrechtlichen Gründen weitere Einschränkungen. Zu diesen Waren gehören zum Beispiel Fleisch und Fleischerzeugnisse, Wild, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier. Lebens- und Futtermittel nichttierischer Herkunft Aufgrund von Erkenntnissen über eine mögliche Gesundheitsgefährdung wurden von der Europäischen Kommission sowie den nationalen Lebensmittelüberwachungsbehörden besondere Schutzmaßnahmen für einige Lebensmittel nichttierischen Ursprungs ergriffen. Die jeweilige Schutzmaßnahme kann für Lebensmittel nichttierischen Ursprungs aus allen Drittländern gelten oder auf bestimmte Drittländer beschränkt sein. Die Einfuhr ist dann nur bei Vorlage bestimmter Bescheinigungen und nach amtlicher Kontrolle zulässig. Für bestimmte Waren (z.B. bestimmte Gewürze) bestehen gegebenenfalls Befreiungen für Kleinmengen bzw. für Privatpersonen ausschließlich zu deren persönlichem Ge- oder Verbrauch. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise über die rechtlichen Bestimmungen auf www.zoll.de oder bei der Zentralen Auskunft des Zolls.
Lebensmittel
Zuletzt bearbeitet am 11-27-2019Weltweit gibt es die unterschiedlichsten Hygienevorschriften im Umgang mit Lebensmitteln. Auch Tierseuchen, die über Lebensmittel nach Deutschland kommen, können Ihre Gesundheit gefährden. Deswegen gelten bei der Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs wie Fleisch, Wurst, Fisch oder Milchprodukte strenge Vorschriften. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Veterinärbehörden der Bundesländer und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Modellbau
Zuletzt bearbeitet am 12-02-2019Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln. Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.
Musikinstrumente
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Musikinstrumente aus Materialien geschützter Tier- oder Pflanzenarten wie Elfenbein oder Tropenhölzern dürfen nur eingeführt werden, wenn die erforderlichen Artenschutzdokumente vorgelegt werden. Informieren Sie sich hierzu beim Bundesamt für Naturschutz.
Optik
Zuletzt bearbeitet am 12-02-2019Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln. Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.
Printmedien
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Die Einfuhr von Medien mit verfassungswidrigen oder jugendgefährdenden Inhalten ist verboten. Stellt der Zoll Waren fest, die z.B. der Volksverhetzung dienen oder ein besonderes Maß an Gewalt zeigen, werden sie beschlagnahmt.
Produktpiraterie
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Oft wird Ihnen durch nachgeahmte oder gefälschte Markenzeichen eine vermeintliche hohe Qualität zu einem Schnäppchenpreis vorgetäuscht. Die Fälscher erzielen dabei durch minderwertige Produkte hohe Gewinne - auf Ihr Risiko! Marken- und Produktpiraterie schädigt zudem die heimische Wirtschaft, die hohe Beträge in Entwicklung und Forschung steckt. Gefälschte Produkte können durch fehlende Kontrollen bei der Herstellung auch Ihre Gesundheit gefährden: Gute Qualität und Garantie für Ihren Einkauf bietet Ihnen nur das Markenprodukt. Seien Sie daher misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten oder offensichtlichen Fehlern in der Produktbezeichnung. Informieren Sie sich schon vor dem Kauf über Echtheitsmerkmale und potenzielle Fälschungen. Viele Hersteller stellen solche Informationen im Internet zur Verfügung.
Produktsicherheit und -konformität
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Um Sie als Verbraucher vor unsicheren bzw. nicht konformen Produkten (z. B. bestimmte Laserpointer, Waren ohne vorgeschriebene CE-Kennzeichnung) zu schützen, dürfen nur solche eingeführt werden, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Union hergestellt wurden. Produkte, die nicht den europäischen Anforderungen an die Sicherheit und Konformität genügen, dürfen nicht eingeführt werden.
Sammlungsstücke
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Der Zoll kann Antiquitäten nur dann als solche abfertigen, wenn sie nachweislich älter als 100 Jahre sind. Anderenfalls müssen die Waren ihrem Zweck entsprechend verzollt und versteuert werden. Viele frei lebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Daher unterliegen sie strengen Einfuhrbestimmungen. Dies betrifft z. B. auch Antiquitäten aus Elfenbein oder dem Leder oder Fell geschützter Tiere. Auch für Antiquitäten sind Papiere des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) bei der Einfuhr erforderlich.
Schmuckwaren
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Bei der Einfuhr von Schmuckwaren, wie Armbanduhren, achtet der Zoll darauf, ob das Leder von geschützten Tierarten verwendet wurde. Auch Schildplatt, Korallen oder Elfenbein sind verboten.
Schuhe
Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020Bei der Einfuhr von Schuhen achtet der Zoll insbesondere darauf, ob Materialien geschützter Tier- oder Pflanzenarten verwendet wurden. Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.
Spielzeuge, Sammelfiguren, Fasching
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln. Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.
Sportartikel
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019 Seien Sie misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.
Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.
Tabakwaren
Zuletzt bearbeitet am 01-30-2020Tabakwaren, das sind Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak) und den Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen, gehören zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren und unterliegen in Deutschland der Tabaksteuer. Mit der Einfuhr von Tabakwaren entsteht, abhängig von der Menge und der Höhe des Wertes der Tabakware, neben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auch die Tabaksteuer. Im Gegensatz zu den übrigen Verbrauchsteuerarten ist die Tabaksteuer grundsätzlich durch Verwendung von deutschen Steuerzeichen zu entrichten. Darunter ist das Entwerten und das Anbringen der deutschen Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen zu verstehen. Die Steuerzeichen müssen im Zeitpunkt der Steuerentstehung bereits verwendet sein. Tabakwaren dürfen zu privaten Zwecken ohne deutsche Steuerzeichen nur innerhalb der festgelegten Höchstmengen als Geschenksendung (von Privatperson an Privatperson) versandt werden.
Taschen und Rucksäcke
Zuletzt bearbeitet am 11-17-2022Seien Sie misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.
Tiere und Pflanzen
Zuletzt bearbeitet am 01-30-2020Der weltweite Handel mit Tieren, Pflanzen und daraus hergestellten Produkten birgt nicht nur die Gefahr der Ausbreitung und Einschleppung von Tier- und Pflanzenseuchen, sondern bedroht auch den Erhalt der Artenvielfalt. Hierbei soll weltweit ein Aussterben von seltenen Tierarten verhindert werden. Die deutsche Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Tiere und Pflanzen im internationalen Warenverkehr mit. Bei der Mitnahme von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder daraus hergestellten Gegenständen droht nicht nur die Beschlagnahme, sondern auch die Verhängung einer Geldstrafe.
Unterhaltung
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Die Einfuhr von Medien mit verfassungswidrigen oder jugendgefährdenden Inhalten ist verboten. Stellt der Zoll Waren fest, die z. B. der Volksverhetzung dienen oder ein besonderes Maß an Gewalt zeigen, werden sie beschlagnahmt. Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Produkten, es könnte sich um urheberrechtsverletzende Kopien handeln. Achtung! Elektrische Geräte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.
Verbrauchsteuerpflichtige Ware
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Kaffee, Alkohol oder Tabak im Ausland bestellen? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Neben Einfuhrumsatzsteuer und Zoll fallen bei diesen Waren auch Verbrauchsteuern an. Nähe Informationen finden Sie in der App in den jeweiligen Warengruppen oder auf www.zoll.de.
Verfassungswidrige / jugendgefährdende Schriften/Medien
Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020In Deutschland ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut. Dennoch überwacht der Zoll zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit Einfuhren von Schriften oder Medien mit jugendgefährdenden oder verfassungswidrigen Inhalten nach Deutschland. Dazu zählen Veröffentlichungen mit unsittlichem oder zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass aufstachelndem Inhalt und Schriften, die somit gegen geschützte Rechtsgüter verstoßen. Verboten sind beispielsweise Propagandamittel wie Filme, die aggressiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung wirken.
Waffen und Munition
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist u. a. das Verbringen von Waffen und Munition streng geregelt. Die meisten Waffen und Munition dürfen grundsätzlich nicht ohne entsprechende Berechtigungen eingeführt werden. Das Verbringen von Waffen und Munition bedarf daher in der Regel einer Erlaubnis. Bedenken Sie bitte, dass manche im Ausland frei verkäufliche, tragbare Gegenstände (z.B. bestimmte Soft-Air-Waffen, Schlagringe, Butterflymesser, Nunchakus) nach dem deutschen Waffengesetz verboten sind. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den waffenrechtlich zuständigen Behörden. Eine Übersicht finden Sie hier.
Waffen und Munition
Zuletzt bearbeitet am 12-02-2019Die meisten Waffen und Munition dürfen grundsätzlich nicht ohne Berechtigungen wie beispielsweise einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden. Bedenken Sie bitte, dass manche im Ausland frei verkäufliche, tragbare Gegenstände (z. B. Schlagringe, Butterflymesser, Nunchakus) nach dem deutschen Waffengesetz verboten sind. Wenden Sie sich bevor Sie Waffen, Waffenteile oder Munition im Internet bestellen unbedingt an Ihre waffenrechtlich zuständige Verwaltungsbehörde (z.B. Ordnungsamt der Stadt bzw. der Gemeinde, Landratsamt). Ohne die erforderlichen Berechtigungen droht bei der illegalen Einfuhr von Waffen und Munition eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Ziergegenstände
Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019Bei der Einfuhr von Ziergegenständen aus Holz, wie Statuen und Schnitzereien, achtet der Zoll insbesondere darauf, ob Hölzer geschützter Arten verwendet wurden. Bei der Mitnahme von artengeschützten Pflanzen oder daraus hergestellten Gegenständen droht nicht nur die Beschlagnahme, sondern auch die Verhängung einer Geldstrafe.
Die genannten Daten werden von der Bundesstelle für Open Data und dem Bundesfinanzministerium mit dem Zoll zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen für die Angaben keine Gewähr.
Abführung von Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren - automatisiert im Online-Shop
Was können Online-Händler machen, wenn sie Waren grenzüberschreitend im Online-Shop anbieten?
Generell muss der Käufer über anfallende Kosten, wie Einfuhrabgaben und Gebühren vor dem Kaufabschluss informiert werden.
Wer als Online-Händler seine Ware außerhalb der EU oder via Fulfillment by Amazon (FBA) anbietet, hat dabei einiges zu beachten.
Eine im Shop installierte Lösung, mit „IOSS“ Import-One-Stop-Shop, bietet die Firma eClear an. Hier werden anfallende Einfuhrabgaben und Gebühren dem Käufer bereits im Warenkorb angezeigt. Es wird eine Plugin-Lösung für ERP-Systeme, SAP S/4HANA, SAP Commerce und plentymarkets angeboten.
Demnächst soll ein Multi-Markt-Dashboard mit all Ihren Shops und allen Transaktionen, sowie Steuern, zusammenfassend zur Verfügung stehen.