Zoll News

Wer als Onlinehändler Produkte in die EU einführen möchte, muss einiges beachten. Hier finden Sie ein paar Hinweise zur Logistik vom Zoll.

Zoll News für Händler und Verbraucher

Sie erhalten eine kleine Übersicht von Hinweise zu Produkten, auf die Sie beim Kauf und bei der Einfuhr in die EU als Händler oder Verbraucher achten sollten.

Beim Kauf und Versand der Ware per Post, sind zollrechtliche Bestimmungen einzuhalten und teilweise Einfuhrabgaben zu zahlen.

Ein vermeintliches Schnäppchen kann dadurch teuer werden. Die App „Zoll und Post„, hilft Händler im Voraus bei der Berechnung anfallender Abgaben für unterschiedliche Warengruppen.

Beachten Sie die Deklaration der Produkte vor dem Versand an unser Fulfillment Center, damit es innerhalb der Lieferkette nicht zu Verzögerungen kommt.

"Zoll und Post" App Download

Produkt­hinweise vom Zoll

Alkohol und alkoholische Getränke

Zuletzt bearbeitet am
Weinflaschen
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Alkohol und alkoholische Getränke unterliegen im deutschen Steuergebiet der Verbrauchsteuer und gehören zu den hochsteuerbaren Waren. Daher fallen bei der Einfuhr außer Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auch Verbrauchsteuern an. Im Postverkehr gibt es keine Freimengen für Alkohol und alkoholische Getränke.

Artenschutz

Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020
Krokodilkopf
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist ein einträgliches Geschäft, allerdings mit dramatischen Folgen. Viele frei lebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Daher unterliegen sie strengen Einfuhrbestimmungen. Hiermit soll weltweit ein Aussterben von seltenen Tierarten verhindert werden. Der Zoll wirkt bei der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Artenvielfalt im internationalen Warenverkehr mit. Der Zoll beschlagnahmt geschützte Arten oder Erzeugnisse daraus, die verbotenerweise bzw. ohne die erforderlichen Dokumente eingeführt werden. Dies betrifft z.B. auch Schuhe, Bekleidung oder andere Waren mit dem Leder oder Fell geschützter Tiere sowie Lebensmittel, Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel, die aus geschützten Arten hergestellt wurden.

Arzneimittel

Zuletzt bearbeitet am 11-14-2019
Krokodilkopf
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Der Verkehr mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Drogen strengen Vorschriften. Das Verbringen nach Deutschland durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Beachten Sie bitte, dass auch im Internet angebotene Arzneimittel und Betäubungsmittel nicht nach Deutschland an Privatpersonen versandt werden dürfen.

Arzneimittel

Zuletzt bearbeitet am 11-29-2019
Krokodilkopf
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Bei Arzneimitteln und Betäubungsmitteln sieht der Zoll ganz genau hin, weil das Verbringen nach Deutschland durch Privatpersonen grundsätzlich verboten ist.

Bargeld/Barmittel

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Logistikdienstleister und Fulfillment vor Hamburg
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Postsendungen aus dem Ausland, die Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel enthalten, werden durch den Zoll überwacht.

Bekleidung

Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020
Kleidertange mit Kleidung und Schuhen
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Achten Sie beim Kauf von Bekleidung auf die verwendeten Herstellungsstoffe. Bestimmte Tierarten, z.B. von Krokodilen und Schlangen, sind vom Aussterben bedroht und deshalb geschützt. Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.

Betäubungsmittel

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Logistikdienstleister und Fulfillment vor Hamburg
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Bei Arzneimitteln und Betäubungsmitteln sieht der Zoll ganz genau hin, weil die Einfuhr grundsätzlich verboten ist. Führen Sie verschreibungsfähige Betäubungsmittel auf Grund ärztlicher Verschreibung oder Bescheinigung daher nur für den eigenen Bedarf und in der Dauer der Reise angemessenen Mengen mit sich.

Camping

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
camping
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.

Computer und Zubehör

Zuletzt bearbeitet am 11-29-2019
Innenraum eines Computers
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Seien Sie misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.
Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.

Edelsteine/Mineralien

Zuletzt bearbeitet am 01-30-2020
Logistikdienstleister und Fulfillment vor Hamburg
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Um den Handel mit Blut-Diamanten zu unterbinden gelten bei der Einfuhr von Rohdiamanten besondere Einfuhrvorschriften. Nur Rohdiamanten mit einem gültigen Kimberley-Zertifikat dürfen in die EU verbracht werden.

Fahrrad

Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020
Fahrräder stehen nebeneinander
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Seien Sie misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.
Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.

Feuerwerk/Pyrotechnik

Zuletzt bearbeitet am 01-30-2020
Logistikdienstleister und Fulfillment vor Hamburg
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Alljährlich kurz vor Silvester bringen viele Reisende Raketen, Böller und Knaller mit – vor allem aus Osteuropa und Asien. Nur Feuerwerkskörper, die ein CE-Zeichen tragen, sind geprüft und dürfen Deutschland eingeführt werden. Zu Bedenken ist auch, dass für bestimmte Feuerwerkskörper bzw. pyrotechnische Gegenstände daneben ggf. eine besondere Erlaubnisse erforderlich ist.

Feuerwerk/Pyrotechnik

Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020
Logistikdienstleister und Fulfillment vor Hamburg
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Achtung! Feuerwerkskörper und Pyrotechnik fallen unter das Sprengstoffgesetz und unterliegen daher strengen Auflagen.

Foto

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Fotozubehör in einem Koffer
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Seien Sie misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.
Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.

Handy

Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020
Gestapelte Handys
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Seien Sie misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.
Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.

Haushalt

Zuletzt bearbeitet am 01-30-2020
Besteck in einer Schublade
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Für Haushaltswaren gelten keine besonderen Einfuhrvorschriften. Achten Sie beim Kauf von Textilien auf die verwendeten Herstellungsstoffe. Der Zoll beschlagnahmt Textilien aus Leder oder Wolle geschützter Arten, wenn die artenschutzrechtlichen Dokumente nicht vorgelegt werden können. Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.

Haushaltsgeräte

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Dampfender Wasserkocher
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln. Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.

Körperpflege

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Körperpflegeutensilien nebeneinander
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Körperpflegeprodukte, die Wirkstoffe aus artengeschützten Tier- und Pflanzenarten enthalten (z.B. Kaviar, Kakteen- oder Orchideenextrakt), werden vom Zoll beschlagnahmt, wenn die artenschutzrechtlichen Dokumente nicht vorgelegt werden können. Informieren Sie sich hierzu beim Bundesamt für Naturschutz. Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln. Achtung! Produkte zur Körperpflege, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.

Kraftfahrzeuge

Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020
Arbeit an einem Auto
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln. Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.

Kunstgegenstände

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Bilderrahmen stehen voreinander
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Kunstgegenstände aus Materialien geschützter Tier- oder Pflanzenarten wie Elfenbein oder Tropenhölzern dürfen nur eingeführt werden, wenn die erforderlichen Artenschutzdokumente vorgelegt werden. Informieren Sie sich hierzu beim Bundesamt für Naturschutz.

Lampen

Zuletzt bearbeitet am 11-27-2019
Lampen
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Lampen aus Materialien geschützter Tier- oder Pflanzenarten wie Elfenbein oder Tropenhölzern dürfen nur eingeführt werden, wenn die erforderlichen Artenschutzdokumente vorgelegt werden. Informieren Sie sich hierzu beim Bundesamt für Naturschutz. Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.

Lebens- und Futtermittel

Zuletzt bearbeitet am 11-27-2019
Verschiedene Lebensmittel auf einem Tisch
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Die hygienischen Standards für Herstellung und Verkehr von Lebensmitteln sind weltweit höchst unterschiedlich. Viele Produkte können gesundheitsgefährdend sein. Die Einfuhr bestimmter Produkte nach Deutschland kann daher aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein. Dies sind zum Beispiel: Wildpilze Speisepilze bis zu einer Menge von zwei Kilogramm, die zum privaten Ge- und Verbrauch bestimmt sind, können ohne Einschränkungen eingeführt werden. Kartoffeln Die Einfuhr von Kartoffeln, auch in geringen Mengen, ist im Postversand insbesondere wegen der Gefahr der Verbreitung der bakteriellen Ringfäule grundsätzlich verboten. Kaviar vom Stör Aufgrund der Gefährdung aller Störarten unterliegt die Einfuhr von Kaviar artenschutzrechtlichen Beschränkungen (Vorlage von CITES-Dokumenten). Eine Ausnahme von der Dokumentenpflicht besteht selbst für geringe Mengen Kaviar zum persönlichen Verbrauch - anders als im Reiseverkehr - im Postversand nicht. Nahrungsergänzungsmittel Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate können in Deutschland als Arzneimittel gelten und unterliegen damit dem Arzneimittelgesetz. Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft Für diese Waren bestehen insbesondere aus tierseuchenrechtlichen Gründen weitere Einschränkungen. Zu diesen Waren gehören zum Beispiel Fleisch und Fleischerzeugnisse, Wild, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier. Lebens- und Futtermittel nichttierischer Herkunft Aufgrund von Erkenntnissen über eine mögliche Gesundheitsgefährdung wurden von der Europäischen Kommission sowie den nationalen Lebensmittelüberwachungsbehörden besondere Schutzmaßnahmen für einige Lebensmittel nichttierischen Ursprungs ergriffen. Die jeweilige Schutzmaßnahme kann für Lebensmittel nichttierischen Ursprungs aus allen Drittländern gelten oder auf bestimmte Drittländer beschränkt sein. Die Einfuhr ist dann nur bei Vorlage bestimmter Bescheinigungen und nach amtlicher Kontrolle zulässig. Für bestimmte Waren (z.B. bestimmte Gewürze) bestehen gegebenenfalls Befreiungen für Kleinmengen bzw. für Privatpersonen ausschließlich zu deren persönlichem Ge- oder Verbrauch. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise über die rechtlichen Bestimmungen auf www.zoll.de oder bei der Zentralen Auskunft des Zolls.

Lebensmittel

Zuletzt bearbeitet am 11-27-2019
Eingepacktes Obst
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Weltweit gibt es die unterschiedlichsten Hygienevorschriften im Umgang mit Lebensmitteln. Auch Tierseuchen, die über Lebensmittel nach Deutschland kommen, können Ihre Gesundheit gefährden. Deswegen gelten bei der Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs wie Fleisch, Wurst, Fisch oder Milchprodukte strenge Vorschriften. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Veterinärbehörden der Bundesländer und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Modellbau

Zuletzt bearbeitet am 12-02-2019
Modellbahn
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln. Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.

Musikinstrumente

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Geige
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Musikinstrumente aus Materialien geschützter Tier- oder Pflanzenarten wie Elfenbein oder Tropenhölzern dürfen nur eingeführt werden, wenn die erforderlichen Artenschutzdokumente vorgelegt werden. Informieren Sie sich hierzu beim Bundesamt für Naturschutz.

Optik

Zuletzt bearbeitet am 12-02-2019
Brillen auf einem Ständer
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln. Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.

Printmedien

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Gestapelte Zeitungen
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Die Einfuhr von Medien mit verfassungswidrigen oder jugendgefährdenden Inhalten ist verboten. Stellt der Zoll Waren fest, die z.B. der Volksverhetzung dienen oder ein besonderes Maß an Gewalt zeigen, werden sie beschlagnahmt.

Produktpiraterie

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Handtasche auf einem Tisch
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Oft wird Ihnen durch nachgeahmte oder gefälschte Markenzeichen eine vermeintliche hohe Qualität zu einem Schnäppchenpreis vorgetäuscht. Die Fälscher erzielen dabei durch minderwertige Produkte hohe Gewinne - auf Ihr Risiko! Marken- und Produktpiraterie schädigt zudem die heimische Wirtschaft, die hohe Beträge in Entwicklung und Forschung steckt. Gefälschte Produkte können durch fehlende Kontrollen bei der Herstellung auch Ihre Gesundheit gefährden: Gute Qualität und Garantie für Ihren Einkauf bietet Ihnen nur das Markenprodukt. Seien Sie daher misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten oder offensichtlichen Fehlern in der Produktbezeichnung. Informieren Sie sich schon vor dem Kauf über Echtheitsmerkmale und potenzielle Fälschungen. Viele Hersteller stellen solche Informationen im Internet zur Verfügung.

Produktsicherheit und -konformität

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Kettensäge
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Um Sie als Verbraucher vor unsicheren bzw. nicht konformen Produkten (z. B. bestimmte Laserpointer, Waren ohne vorgeschriebene CE-Kennzeichnung) zu schützen, dürfen nur solche eingeführt werden, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Union hergestellt wurden. Produkte, die nicht den europäischen Anforderungen an die Sicherheit und Konformität genügen, dürfen nicht eingeführt werden.

Sammlungsstücke

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Antiquitäten stehen nebeneinander
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Der Zoll kann Antiquitäten nur dann als solche abfertigen, wenn sie nachweislich älter als 100 Jahre sind. Anderenfalls müssen die Waren ihrem Zweck entsprechend verzollt und versteuert werden. Viele frei lebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Daher unterliegen sie strengen Einfuhrbestimmungen. Dies betrifft z. B. auch Antiquitäten aus Elfenbein oder dem Leder oder Fell geschützter Tiere. Auch für Antiquitäten sind Papiere des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) bei der Einfuhr erforderlich.

Schmuckwaren

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Schmuck
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Bei der Einfuhr von Schmuckwaren, wie Armbanduhren, achtet der Zoll darauf, ob das Leder von geschützten Tierarten verwendet wurde. Auch Schildplatt, Korallen oder Elfenbein sind verboten.

Schuhe

Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020
Ein roter, ein blauer und ein schwarzer Schuh
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Bei der Einfuhr von Schuhen achtet der Zoll insbesondere darauf, ob Materialien geschützter Tier- oder Pflanzenarten verwendet wurden. Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.

Spielzeuge, Sammelfiguren, Fasching

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019

Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln. Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.

Sportartikel

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Tennisschläger, Hockeystick, Skateboard, Basketball und andere Sportutensilien
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Seien Sie misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.
Achtung! Produkte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.

Tabakwaren

Zuletzt bearbeitet am 01-30-2020
Zigaretten
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Tabakwaren, das sind Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak) und den Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen, gehören zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren und unterliegen in Deutschland der Tabaksteuer. Mit der Einfuhr von Tabakwaren entsteht, abhängig von der Menge und der Höhe des Wertes der Tabakware, neben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auch die Tabaksteuer. Im Gegensatz zu den übrigen Verbrauchsteuerarten ist die Tabaksteuer grundsätzlich durch Verwendung von deutschen Steuerzeichen zu entrichten. Darunter ist das Entwerten und das Anbringen der deutschen Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen zu verstehen. Die Steuerzeichen müssen im Zeitpunkt der Steuerentstehung bereits verwendet sein. Tabakwaren dürfen zu privaten Zwecken ohne deutsche Steuerzeichen nur innerhalb der festgelegten Höchstmengen als Geschenksendung (von Privatperson an Privatperson) versandt werden.

Taschen und Rucksäcke

Zuletzt bearbeitet am 11-17-2022
Diverse Handtaschen
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Seien Sie misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten, es könnte sich um Fälschungen handeln.

Tiere und Pflanzen

Zuletzt bearbeitet am 01-30-2020
Logistikdienstleister und Fulfillment vor Hamburg
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Der weltweite Handel mit Tieren, Pflanzen und daraus hergestellten Produkten birgt nicht nur die Gefahr der Ausbreitung und Einschleppung von Tier- und Pflanzenseuchen, sondern bedroht auch den Erhalt der Artenvielfalt. Hierbei soll weltweit ein Aussterben von seltenen Tierarten verhindert werden. Die deutsche Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Tiere und Pflanzen im internationalen Warenverkehr mit. Bei der Mitnahme von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder daraus hergestellten Gegenständen droht nicht nur die Beschlagnahme, sondern auch die Verhängung einer Geldstrafe.

Unterhaltung

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Gestapelte DVDs
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Die Einfuhr von Medien mit verfassungswidrigen oder jugendgefährdenden Inhalten ist verboten. Stellt der Zoll Waren fest, die z. B. der Volksverhetzung dienen oder ein besonderes Maß an Gewalt zeigen, werden sie beschlagnahmt. Seien Sie außerdem misstrauisch bei unverhältnismäßig günstigen Produkten, es könnte sich um urheberrechtsverletzende Kopien handeln. Achtung! Elektrische Geräte, die im Versand- oder Onlinehandel erworben werden, müssen den Bestimmungen der EU entsprechen. Nicht einfuhrfähige Produkte werden in der Regel zurückgesandt oder sogar vernichtet.

Verbrauchsteuerpflichtige Ware

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Kaffee, Tee und eine Tasse
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Kaffee, Alkohol oder Tabak im Ausland bestellen? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Neben Einfuhrumsatzsteuer und Zoll fallen bei diesen Waren auch Verbrauchsteuern an. Nähe Informationen finden Sie in der App in den jeweiligen Warengruppen oder auf www.zoll.de.

Verfassungswidrige / jugendgefährdende Schriften/Medien

Zuletzt bearbeitet am 02-05-2020
Ein Buch
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

In Deutschland ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut. Dennoch überwacht der Zoll zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit Einfuhren von Schriften oder Medien mit jugendgefährdenden oder verfassungswidrigen Inhalten nach Deutschland. Dazu zählen Veröffentlichungen mit unsittlichem oder zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass aufstachelndem Inhalt und Schriften, die somit gegen geschützte Rechtsgüter verstoßen. Verboten sind beispielsweise Propagandamittel wie Filme, die aggressiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung wirken.

Waffen und Munition

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Schlagring, Pistole und Messer liegen auf Leder
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist u. a. das Verbringen von Waffen und Munition streng geregelt. Die meisten Waffen und Munition dürfen grundsätzlich nicht ohne entsprechende Berechtigungen eingeführt werden. Das Verbringen von Waffen und Munition bedarf daher in der Regel einer Erlaubnis. Bedenken Sie bitte, dass manche im Ausland frei verkäufliche, tragbare Gegenstände (z.B. bestimmte Soft-Air-Waffen, Schlagringe, Butterflymesser, Nunchakus) nach dem deutschen Waffengesetz verboten sind. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den waffenrechtlich zuständigen Behörden. Eine Übersicht finden Sie hier.

Waffen und Munition

Zuletzt bearbeitet am 12-02-2019
Schlagring, Pistole und Messer liegen auf Leder
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Die meisten Waffen und Munition dürfen grundsätzlich nicht ohne Berechtigungen wie beispielsweise einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden. Bedenken Sie bitte, dass manche im Ausland frei verkäufliche, tragbare Gegenstände (z. B. Schlagringe, Butterflymesser, Nunchakus) nach dem deutschen Waffengesetz verboten sind. Wenden Sie sich bevor Sie Waffen, Waffenteile oder Munition im Internet bestellen unbedingt an Ihre waffenrechtlich zuständige Verwaltungsbehörde (z.B. Ordnungsamt der Stadt bzw. der Gemeinde, Landratsamt). Ohne die erforderlichen Berechtigungen droht bei der illegalen Einfuhr von Waffen und Munition eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Ziergegenstände

Zuletzt bearbeitet am 10-24-2019
Logistikdienstleister und Fulfillment vor Hamburg
Quelle: Bundesfinanzministerium - Zoll

Bei der Einfuhr von Ziergegenständen aus Holz, wie Statuen und Schnitzereien, achtet der Zoll insbesondere darauf, ob Hölzer geschützter Arten verwendet wurden. Bei der Mitnahme von artengeschützten Pflanzen oder daraus hergestellten Gegenständen droht nicht nur die Beschlagnahme, sondern auch die Verhängung einer Geldstrafe.

Die genannten Daten werden von der Bundesstelle für Open Data und dem Bundesfinanzministerium mit dem Zoll zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen für die Angaben keine Gewähr.

Abführung von Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren - automatisiert im Online-Shop

Was können Online-Händler machen, wenn sie Waren grenzüberschreitend im Online-Shop anbieten?

Generell muss der Käufer über anfallende Kosten, wie Einfuhrabgaben und Gebühren vor dem Kaufabschluss informiert werden.

Wer als Online-Händler seine Ware außerhalb der EU oder via Fulfillment by Amazon (FBA) anbietet, hat dabei einiges zu beachten.

Eine im Shop installierte Lösung, mit „IOSS“ Import-One-Stop-Shop, bietet die Firma eClear an. Hier werden anfallende Einfuhrabgaben und Gebühren dem Käufer bereits im Warenkorb angezeigt. Es wird eine Plugin-Lösung für  ERP-Systeme, SAP S/4HANA, SAP Commerce und plentymarkets angeboten.

Demnächst soll ein Multi-Markt-Dashboard mit all Ihren Shops und allen Transaktionen, sowie Steuern, zusammenfassend zur Verfügung stehen.

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