Ohne USt-IdNr. kein ebay mehr
Eigentlich sollte jeder Onlinehändler seine USt-IdNr. bei ebay und bei anderen Onlineplattformen hinterlegt haben. Aber es gibt auch Ausnahmen, wie Kleinunternehmer oder Start-ups die gerade erst angefangen haben.
Jedenfalls muss bis zum 01.07.2021 die USt-IDNr. bei ebay hinterlegt werden, sonst wird der Händler bei ebay vom Verkauf auf der Plattform ausgeschlossen.
Auch sollte die Angabe des Impressums schon längst geschehen seien. Schließlich ist das eine Pflichtangabe, zu der die Angabe der Rechtsform, Firmenname mit Anschrift und Kontaktdaten gehört. Diese Pflichtangaben müssen mit den Angaben zur USt-IdNr. übereinstimmen, sonst droht der Ausschluss von der Verkaufsplattform.
Weitere Onlineplattformen werden mit diesen Pflichtangaben folgen. Sonst drohen auch hier Ausschlüsse von den Plattformen. Eigentlich alles längst bekannte Vorgaben und Verpflichtungen seitens des Verkäufers. Aber jetzt werden fehlende Angaben nicht mehr toleriert, weil auch die Onlineplattformen auf ihre Pflichtangaben achten müssen.