USt-IdNr. bei eBay hinterlegen

Online Shopping
eBay macht jetzt Pflichtangaben für Onlinehändler zur Pflicht! Das sollten Sie als Händler unbedingt beachten.

Ohne Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer kein eBay mehr

Eigentlich sollte jeder Onlinehändler seine Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bei eBay und bei anderen Onlineplattformen hinterlegt haben. Aber es gibt auch Ausnahmen, wie Kleinunternehmer oder Start-ups, die gerade erst angefangen haben.

Jedenfalls muss bis zum 01.07.2021 die USt-IDNr. bei eBay hinterlegt werden, sonst wird der Händler bei eBay vom Verkauf auf der Plattform ausgeschlossen.

Die richtige Formatierung der USt-IDNr. für Deutschland ist:

DE + 9 Ziffern (z. B. DE123456789).

Auch sollte die Angabe des Impressums schon längst geschehen sein. Schließlich ist das eine Pflichtangabe, zu der die Angabe der Rechtsform, der Firmenname mit Anschrift und Kontaktdaten gehört. Diese Pflichtangaben müssen mit den Angaben zur USt-IdNr. übereinstimmen, sonst droht dem Händler der Ausschluss von der Verkaufsplattform.

Weitere Onlineplattformen werden mit diesen Pflichtangaben folgen. Sonst drohen auch hier Verbote die Plattformen zu nutzen.

Eigentlich alles längst bekannte Vorgaben und Verpflichtungen seitens des Verkäufers. Aber jetzt werden fehlende Angaben nicht mehr toleriert, weil auch die Onlineplattformen auf ihre eigenen Pflichtangaben achten müssen.

Kurz‑Checkliste

1) USt‑IdNr. vorhanden und korrekt formatiert ?
2) Einloggen → Verkäuferkonto → Geschäftsangaben
3) Nummer eintragen, speichern, Validierung abwarten.
4) Bei Rückfragen von eBay schnell reagieren.

Eine Schritt‑für‑Schritt Anleitung:

1. USt‑IdNr. bereithalten

Stelle sicher, dass du deine gültige USt‑IdNr. zur Hand hast. Falls du noch keine hast, beantrage sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) — die Beantragung kann einige Zeit dauern, plane das ein.

2. Bei eBay einloggen

Melde dich mit deinem Verkäuferkonto an und öffne das Verkäuferkonto oder Kontoeinstellungen (je nach eBay‑Ansicht: „Mein eBay“ → „Verkäuferkonto“ oder „Kontoeinstellungen“).

3. Geschäftsinformationen aufrufen

Gehe zu den Geschäfts‑ oder Unternehmensinformationen. Dort findest du das Feld für die **Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer** oder einen Bereich „Steuerliche Angaben“.

4. Nummer eingeben und speichern

Trage die USt‑IdNr. exakt so ein, wie sie vom BZSt vergeben wurde (inkl. Länderkennzeichen, z. B. DE123456789). Speichern nicht vergessen.

5. Prüfung abwarten

eBay kann die Nummer automatisch prüfen oder dich um einen Nachweis bitten. Reagiere zeitnah auf E‑Mails von eBay, falls eine Validierung oder zusätzliche Dokumente erforderlich sind.

Praktische Hinweise

Beantragung beim BZSt: Die USt‑IdNr. wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben.
Datenkonsistenz: Name und Anschrift müssen mit den Angaben beim Finanzamt übereinstimmen; Abweichungen können zu Problemen bei der Validierung führen.
Bei Unsicherheit: Frage dein zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater, ob deine Tätigkeit eine USt‑IdNr. erfordert.

Fragen zur Angabe der USt-IdNr.

Woher bekomme ich die Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer (USt‑IdNr.) ?

Wie du sie bekommst: Melde dein Gewerbe beim Gewerbeamt oder gib als Freiberufler den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ab.

Wer stellt sie aus: Dein zuständiges Finanzamt vergibt die Steuernummer automatisch nach Registrierung.

Wann: Meist innerhalb weniger Tage bis Wochen nach Eingang der Anmeldung.

Wofür: Allgemeine Steuererklärung, Umsatzsteuer‑Voranmeldungen an das Finanzamt (nicht zu verwechseln mit der USt‑IdNr.).

Eine USt‑IdNr. benötigen Unternehmen, die grenzüberschreitend innerhalb der EU Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen liefern oder empfangen, sowie Unternehmen, die von Geschäftspartnern im EU‑Binnenmarkt als steuerlich registriert nachgewiesen werden müssen.

Innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmen in anderen EU‑Ländern (steuerfrei nach deutschem Recht, Nachweis der Unternehmereigenschaft über die USt‑IdNr.).

Innergemeinschaftliche Erwerbe (du kaufst als Unternehmer Waren aus einem anderen EU‑Land).

Leistungen an Unternehmer im EU‑Ausland, bei denen das Reverse‑Charge‑Verfahren greift und die USt‑IdNr. zur Rechnungsstellung benötigt wird.

Online‑Handel und Plattformen: Viele Marktplätze (z. B. eBay, Amazon) verlangen bei gewerblichem Verkauf eine USt‑IdNr. zur Prüfung.

Unternehmer, die das OSS‑Verfahren (One‑Stop‑Shop) für grenzüberschreitende Fernverkäufe nutzen wollen, benötigen ebenfalls eine USt‑IdNr.

Private Personen ohne unternehmerische Tätigkeit.

Kleinunternehmer nach §19 UStG, die ausschließlich inländische Umsätze tätigen und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen; sie können aber trotzdem eine USt‑IdNr. beantragen, wenn sie innergemeinschaftlich tätig werden.

Unternehmer, die nur nationale Umsätze tätigen und keine innergemeinschaftlichen Vorgänge haben, benötigen die USt‑IdNr. nicht zwingend für den Inlandshandel.

Die Informationen auf dieser Seite stellen keine steuerliche Beratung, sondern nur eine allgemeine Information dar.