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Hinweise zur Einfuhr von Waren nach Deutschland

Wenn Sie Waren aus dem Ausland nach Deutschland oder die EI einführen, gibt es einige wichtige Zollbestimmungen, die beachtet werden sollten, um Strafen oder Verzögerungen zu vermeiden.

Diese Bestimmungen gelten für Privatpersonen und Unternehmen und betreffen sowohl den Kauf von Waren im Ausland als auch den Versand von Produkten nach Deutschland.

Beachten Sie auch die Deklaration der Produkte vor dem Versand an unser Fulfillment Center, damit es innerhalb der Lieferkette nicht zu Verzögerungen kommt.

Freimengen und Zollgebühren

  • Bei der Einfuhr von Waren aus EU-Ländern fallen in der Regel keine Zollgebühren an, da innerhalb der EU freier Warenverkehr gilt. Es gibt jedoch Ausnahmen bei besonderen Produkten wie Tabakwaren, Alkohol oder Kaffee.
  • Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern: Für Privatpersonen gibt es Freimengen, die von der Höhe des Warenwerts abhängen:
    • Reisefreimenge: Bei persönlicher Einfuhr (z. B. Flugreisen) dürfen Waren bis zu einem Wert von 430 Euro zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. Für Kinder unter 15 Jahren liegt die Freigrenze bei 175 Euro.
    • Post- und Interneteinkäufe: Waren mit einem Wert von bis zu 150 Euro sind zollfrei. Allerdings können Einfuhrumsatzsteuer (19 % bzw. 7 % für bestimmte Produkte) und Verbrauchssteuern (z. B. auf Tabak, Alkohol, Kraftstoffe) anfallen.

Einfuhrumsatzsteuer

  • Wenn Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland importiert werden, muss ab einem Warenwert von über 22 Euro die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden.
  • Der reguläre Steuersatz beträgt 19 %, für bestimmte Produkte wie Bücher oder Lebensmittel gilt der ermäßigte Satz von 7 %.
  • Die Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zoll erhoben und muss vor der Freigabe der Ware bezahlt werden.

Zolltarife und Zollsätze

  • Bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern können Zollsätze anfallen, die abhängig von der Art der Ware sind. Die Zolltarife sind im sogenannten Zolltarif der Europäischen Union (TARIC) festgelegt.
  • Beispiele für Zollsätze:
    • Textilien: zwischen 5 % und 12 %
    • Elektronik: oft zollfrei
    • Schmuck: bis zu 4 %
  • Der Zoll berechnet sich auf Basis des Warenwerts, einschließlich Versandkosten.

Verbotene und eingeschränkte Waren

Einige Produkte dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen oder gar nicht nach Deutschland eingeführt werden:

  • Verbotene Waren: Dazu gehören beispielsweise Drogen, Waffen, Fälschungen von Markenprodukten und bestimmte gefährliche Güter.
  • Eingeschränkte Waren: Für den Import von Waffen, gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, Kulturgütern und Medikamenten bestehen besondere Einfuhrvorschriften und Genehmigungspflichten.
  • Achten Sie auch auf Produktsicherheitsvorschriften, insbesondere bei elektronischen Geräten. Diese müssen den CE-Normen entsprechen, um in der EU verkauft werden zu dürfen.

Anmeldung und Zollabfertigung

  • Postsendungen aus Nicht-EU-Ländern, deren Wert über 150 Euro liegt, müssen beim Zoll angemeldet werden. Der Zoll benachrichtigt den Empfänger, wenn die Sendung abgeholt und verzollt werden muss.
  • Reisemitbringsel: Bei Überschreitung der Freimengen (z. B. Alkohol oder Tabak) müssen diese bei der Einreise am Zoll angemeldet werden. Nicht angemeldete Waren können konfisziert werden, und es können Strafen verhängt werden.
  • Unternehmen, die regelmäßig Waren importieren, sollten eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) beantragen, die bei der Zollabfertigung verwendet wird.

Zahlungsmethoden und Abwicklung

  • Für die Begleichung von Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, darunter Überweisung, Barzahlung beim Zollamt oder Lastschrift.
  • Bei Online-Einkäufen übernimmt oft der Lieferdienst die Zollabwicklung und fordert die Gebühren direkt beim Empfänger ein.

Zollrechner und Informationstools

  • Um die genauen Zoll- und Steuerabgaben zu berechnen, bietet der Zoll ein Online-Tool ➚ an, mit dem die Abgaben basierend auf dem Warenwert und der Produktkategorie geschätzt werden kann.
  • Es lohnt sich auch, sich vorab beim Zollservice ➚ zu informieren oder den Händler im Ausland zu fragen, ob er Erfahrungen mit dem Versand nach Deutschland hat.

Ausfuhranmeldung für den Versand von Waren aus der EU

Sie haben als Händler die Waren erfolgreich in die EU importiert. Jetzt verkaufen Sie Ihre Ware vielleicht auch an non-EU Länder, wie die Schweiz, Island, Norwegen oder Lichtenstein. Dann müssen Sie gegebenenfalls eine Ausfuhranmeldung beim Zoll vornehmen.

Was ist eine Ausfuhranmeldung?

Eine Ausfuhranmeldung ist ein Dokument, das beim Zoll eingereicht werden muss, wenn Waren aus einem bestimmten Gebiet, in der Regel der Europäischen Union (EU), in ein Nicht-EU-Land ausgeführt werden. Sie dient mehreren Zwecken:

  • Kontrolle der Exportbestimmungen: Der Zoll prüft anhand der Ausfuhranmeldung, ob die auszuführenden Waren bestimmten Exportbeschränkungen oder -verboten unterliegen.
  • Statistische Erfassung: Die Ausfuhranmeldung ermöglicht es den Zollbehörden, Daten über den Warenverkehr zwischen der EU und Drittländern zu erfassen.
  • Zollbefreiung: Bestimmte Waren können von der Ausfuhrzollabgabe befreit sein. Die Ausfuhranmeldung dient als Nachweis für die Zollbefreiung.

Wann ist eine Ausfuhranmeldung erforderlich?

Eine Ausfuhranmeldung ist in der Regel erforderlich, wenn der Warenwert oder das Gewicht der auszuführenden Waren einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Die genauen Schwellenwerte können je nach Land und Warenart variieren. In der Europäischen Union gilt in der Regel:

  • Wertgrenze: Liegt der Rechnungswert der Sendung oberhalb von 1000 Euro, ist eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich.
  • Gewichtgrenze: Überschreitet das Gewicht der Sendung 1000 kg, ist ebenfalls eine elektronische Ausfuhranmeldung notwendig.

Wenn keine Ausfuhranmeldung notwendig ist, müssen die Handelsrechnung und die Zolldokumente mit den Zolltarifnummern in dreifacher Ausfertigung an das Paket angebracht werden.  Diesen Fulfillment Service übernehmen wir natürlich für unsere Kunden.

Wie wird eine Ausfuhranmeldung erstellt?

In der Europäischen Union erfolgt die Ausfuhranmeldung in der Regel elektronisch über das Zollverwaltungssystem ATLAS. Dazu benötigt der Ausführer eine spezielle Software und eine Bewilligung der Zollbehörden.

Deshalb ist es notwendig sich als Händler an eine Zollagentur zu wenden. Wenn Sie bei Subke Fulfillment Kunde sind, kann das unsere Zollagentur für Sie übernehmen.

Wer ist für die Erstellung der Ausfuhranmeldung verantwortlich?

Grundsätzlich ist der Ausführer, also derjenige, der die Ware ins Ausland befördert oder befördern lässt, für die Erstellung der Ausfuhranmeldung verantwortlich. In manchen Fällen kann diese Aufgabe auch an einen Zollagenten delegiert werden.

Welche Angaben müssen in der Ausfuhranmeldung gemacht werden?

Die Ausfuhranmeldung muss verschiedene Angaben enthalten, darunter:

  • Angaben zum Ausführer und Empfänger
  • Beschreibung der Waren (inkl. TARIC-Nummer)
  • Wert und Gewicht der Waren
  • Bestimmungsland
  • verwendetes Beförderungsmittel

Zollagenturen als Dienstleister nutzen

Wenn Sie Waren importieren und deklarieren müssen, sind die Aufgaben komplex. Eine erfahrene Zollagentur kann die Aufgaben für Sie als Händler übernehmen.

Das ist die Beantragung der EORI Nummer oder die korrekte Abfuhr von Abgaben an den Zoll. Hier kann die Zollagentur als direkter oder indirekter Vertreter auftreten.

Direkte Vertretung:

  • Handlung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers: Bei der direkten Vertretung handelt der Zollagent im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber bleibt der rechtliche Träger aller Verpflichtungen und Rechte im Zusammenhang mit dem Zollvorgang.
  • Rechtliche Verantwortung: Der Auftraggeber ist gegenüber den Zollbehörden für die Richtigkeit der Angaben und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Der Zollagent ist lediglich der Ausführende der zollrechtlichen Formalitäten.
  • Beispiel: Wenn ein Importeur einen Zollagenten direkt beauftragt, handelt der Agent in der direkten Vertretung. Die Verantwortung für eventuelle Fehler oder Verstöße liegt bei dem Importeur, nicht beim Zollagenten.

Indirekte Vertretung:

  • Handlung im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Auftraggebers: Bei der indirekten Vertretung tritt der Zollagent im eigenen Namen auf, aber auf Rechnung des Auftraggebers. Der Zollagent handelt also als „wirtschaftlicher Eigentümer“ der Ware gegenüber den Zollbehörden.
  • Geteilte rechtliche Verantwortung: Sowohl der Zollagent als auch der Auftraggeber können gegenüber den Zollbehörden verantwortlich gemacht werden. Der Zollagent übernimmt hierbei eine gewisse Mitverantwortung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Zollabwicklung.
  • Beispiel: Wenn ein Zollagent indirekt handelt, ist er selbst Vertragspartner der Zollbehörden und trägt gemeinsam mit dem Importeur die Verantwortung für die Einhaltung der zollrechtlichen Bestimmungen.

Die Wahl zwischen direkter und indirekter Vertretung kann erhebliche Auswirkungen auf die Haftung und die rechtlichen Verpflichtungen in Zollangelegenheiten haben.

Was ist eine Zolltarifnummer?

Eine Zolltarifnummer (auch bekannt als Warennummer, HS-Code oder TARIC-Code) ist eine spezifische, weltweit genutzte Klassifikationsnummer, die einer bestimmten Ware im Zolltarif zugeordnet wird. Diese Nummer wird verwendet, um Waren für den internationalen Handel eindeutig zu identifizieren und die anfallenden Zölle und Steuern korrekt zu berechnen.

Wichtige Merkmale der Zolltarifnummer:

  1. Zweck:

    • Die Zolltarifnummer dient dazu, Waren für zollrechtliche Zwecke zu klassifizieren und zu kategorisieren. Sie gibt an, um welche Art von Ware es sich handelt und welche Zölle, Einfuhrumsatzsteuern und anderen Abgaben beim Import oder Export anfallen.
    • Die Zolltarifnummer wird in Zollanmeldungen, Handelsrechnungen und Frachtpapieren verwendet und ist notwendig für die Zollabwicklung.
  2. Struktur:

    • Die Zolltarifnummer besteht in der Regel aus einer acht- bis elfstelligen Zahl, wobei die ersten sechs Ziffern den internationalen Harmonisierten System-Code (HS-Code) bilden. Dieser HS-Code ist weltweit standardisiert.
    • Die folgenden Ziffern dienen der weiteren nationalen und EU-spezifischen Klassifizierung.
      • Beispiel: Eine zehnstellige Warennummer könnte so aussehen: 1234 56 78 90.
  3. Verwendung:

    • Import/Export: Unternehmen müssen die richtige Zolltarifnummer bei der Ein- und Ausfuhr von Waren angeben, um sicherzustellen, dass die korrekten Zölle und Steuern berechnet werden.
    • Zollformalitäten: Die Zollbehörden nutzen die Zolltarifnummer, um festzulegen, ob Einfuhrbeschränkungen gelten, welche Genehmigungen erforderlich sind und ob besondere Abgaben (z. B. Antidumpingzölle) anfallen.
    • Statistik: Zolltarifnummern helfen auch dabei, den internationalen Warenverkehr statistisch zu erfassen.
  4. Harmonisiertes System (HS):

    • Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer basieren auf dem Harmonisierten System (HS), das weltweit von der Weltzollorganisation (WZO) verwendet wird, um eine einheitliche Warenklassifikation zu gewährleisten. Dadurch wird der internationale Handel vereinfacht und standardisiert.
  5. TARIC in der EU:

    • Die Zolltarifnummern in der EU werden über das TARIC-System (Tarif Intégré des Communautés Européennes) verwaltet. Es ergänzt den HS-Code um zusätzliche Stellen, um z. B. spezielle EU-Zölle, Embargos oder besondere Genehmigungspflichten zu erfassen.

Warum ist die Zolltarifnummer wichtig?

  • Zollabgaben: Die Zolltarifnummer bestimmt die Höhe der Zölle und Steuern, die beim Import von Waren fällig werden. Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Überzahlungen oder Strafen führen.
  • Handelserleichterung: Eine korrekte Klassifizierung erleichtert die schnelle und reibungslose Zollabwicklung und vermeidet Verzögerungen.
  • Regulatorische Anforderungen: Einige Waren sind besonderen Regulierungen unterworfen (z. B. Verboten oder Einfuhrgenehmigungen). Die Zolltarifnummer hilft dabei, diese Anforderungen zu identifizieren.

Wie finde ich die Zolltarifnummer?

  • In der EU kann die passende Zolltarifnummer über das TARIC-Tool der Europäischen Kommission ermittelt werden. Unternehmen können dort nach der Warennummer ihrer Produkte suchen oder sich bei den nationalen Zollbehörden beraten lassen.

Ein vermeintliches Schnäppchen aus dem Ausland kann teuer werden. Die App „Zoll und Post“, hilft Händlern im Voraus bei der Berechnung anfallender Abgaben für unterschiedliche Warengruppen.

„Zoll und Post“ App Download:

Zolltarifierung - automatisiert im Online-Shop

Was können Online-Händler machen, wenn sie Waren grenzüberschreitend im Online-Shop anbieten?

Generell muss der Käufer über anfallende Kosten, wie Einfuhrabgaben und Gebühren vor dem Kaufabschluss informiert werden.

Wer als Online-Händler seine Ware außerhalb der EU oder via Fulfillment by Amazon (FBA) anbietet, hat dabei einiges zu beachten.

Eine im Shop installierte Lösung, mit „IOSS“ Import-One-Stop-Shop, bietet die Firma eClear an. Hier werden anfallende Einfuhrabgaben und Gebühren dem Käufer bereits im Warenkorb angezeigt. Es wird eine Plugin-Lösung für  ERP-Systeme, SAP S/4HANA, SAP Commerce und plentymarkets angeboten.

Demnächst soll ein Multi-Markt-Dashboard mit all Ihren Shops und allen Transaktionen, sowie Steuern, zusammenfassend zur Verfügung stehen.

Infos zum Produkt von eClear

FAQ - Zoll

  • Wie wird ein Paket richtig frankiert?

    Um ein Paket richtig zu frankieren, müssen Sie das Gewicht und die Größe (das Gurtmaß) des Pakets kennen.

    Dann können Sie entweder online eine Frankierung kaufen und ausdrucken oder eine Frankiermaschine verwenden.

    Alternativ können Sie auch zur Post gehen und das Paket dort frankieren lassen.

    Achten Sie darauf, dass Sie die richtige Versandart wählen und die Adresse des Empfängers und des Absenders deutlich lesbar auf das Paket schreiben.

  • Was bedeutet ein Paket zu deklarieren?

    Der Absender gibt durch das Ausfüllen eines Versandetiketts oder einer Versandanmeldung offiziell den Inhalt des Pakets an.

    Die Deklaration umfasst den Namen des Absenders und des Empfängers, die genaue Adresse, das Gewicht und die Abmessungen des Pakets sowie eine detaillierte Beschreibung der enthaltenen Gegenstände.

    Es ist wichtig für die Zollbehörden, wenn das Paket internationale Grenzen überschreitet und für die Versicherung im Fall der Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl.

  • Welche Waren müssen bei der Einreise nach Deutschland deklariert werden?

    Grundsätzlich müssen alle Waren, die Sie aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einführen, deklariert werden. Dazu gehören unter anderem Lebensmittel, Alkohol, Tabakwaren, Bargeld, Waffen und bestimmte Medikamente. Eine genaue Liste finden Sie auf der Website des Zolls.

  • Was ist eine TARIC Nummer?

    Eine TARIC-Nummer (kurz für "Tarif Intégré des Communautés Européennes") ist eine zehnstellige Codestelle, die zur Identifizierung von Waren im Rahmen des Zolltarifs der Europäischen Union (EU) verwendet wird. Sie dient der einheitlichen Einordnung von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr in die und aus der EU.

    Die TARIC-Nummer setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

    • Erste sechs Stellen: HS-Code (Harmonisiertes System) zur internationalen Klassifizierung von Waren.
    • Siebte und achte Stelle: Kombinierte Nomenklatur (KN) zur weiteren Unterteilung der HS-Codes.
    • Neunte und zehnte Stelle: EU-spezifische Codes für zusätzliche zolltarifliche Maßnahmen, z.B. handelspolitische Präferenzen oder Antidumpingzölle.
  • Wo finde ich die TARIC-Nummer?

    Die TARIC-Nummer kann in verschiedenen Quellen gefunden werden, z.B.:

    Hinweis:

    Die TARIC-Nummer ist ein wichtiges Instrument für die Zollabwicklung. Es ist wichtig, die richtige TARIC-Nummer für die jeweilige Ware zu verwenden, um sicherzustellen, dass die korrekten Zollformalitäten und Abgaben angewandt werden.

  • Was ist eine zollfreie Zone?

    Eine zollfreie Zone, auch Freizone oder Freihafen genannt, ist ein geografisch abgegrenztes Gebiet innerhalb eines Landes, in dem bestimmte Waren zoll- und steuerrechtlich wie im Ausland behandelt werden. Es gelten dort in der Regel besondere Regelungen:

    Zoll- und Steuerfreiheit:

    • Waren, die in die zollfreie Zone eingeführt werden, unterliegen in der Regel keinen Einfuhrzöllen und Einfuhrumsatzsteuern.
    • Waren, die innerhalb der zollfreien Zone gelagert, verarbeitet oder veredelt werden, sind ebenfalls von Zöllen und Steuern befreit.

    Wirtschaftliche Vorteile:

    • Zollfreie Zonen dienen der Förderung von Handel und Industrie.
    • Unternehmen können in zollfreien Zonen Waren günstiger lagern, verarbeiten und veredeln, bevor sie diese weiterverkaufen oder ausführen.
    • Dies kann die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern und die Ansiedlung neuer Firmen in der zollfreien Zone fördern.

    Arten von zollfreien Zonen:

    • Freihäfen: In der Regel an Wasserwegen gelegen, ermöglichen sie die zollfreie Lagerung und Umschlag von Waren, wie der Hafen Hamburg.
    • Freizonen: An Land oder Flughäfen gelegen, bieten sie Platz für Produktions- und Dienstleistungsunternehmen.
    • Sonderwirtschaftszonen: Umfassen oft ein größeres Gebiet und bieten Unternehmen neben der Zoll- und Steuerfreiheit weitere Vergünstigungen, z.B. vereinfachte bürokratische Abläufe.

    Beschränkungen:

    • Die Zoll- und Steuerfreiheit gilt in der Regel nur für Waren, die nicht in das Hoheitsgebiet des Landes eingeführt werden.
    • Beim Verbringen von Waren aus der zollfreien Zone in das übrige Staatsgebiet können Einfuhrzölle und Steuern fällig werden.
    • Es kann bestimmte Beschränkungen für bestimmte Warenarten geben (z. B. Waffen, Drogen).
  • Bietet Subke Logistik eine zollfreie Zone an?

    Nein, wir verfügen über keine zollfreie Zone. Wir können nur eine Lagerfläche zur Zollbeschau anbieten.

  • Ist ein Verwahrlager eine zollfreie Zone?

    Ein Verwahrlager ist keine zollfreie Zone im eigentlichen Sinne, sondern ein vorübergehender Aufbewahrungsort für Waren, die in das Zollgebiet der Europäischen Union (EU) eingeführt wurden, aber noch nicht in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt oder einer anderen Zollbehandlung zugeführt wurden.

  • Wie beantrage ich eine EORI Nummer?

    Das können Sie direkt beim Zoll machen. Entweder elektronisch über das Zoll-Portal oder schriftlich per Formular.

    Für das Zoll-Portal benötigen Sie ein aktuelles ELSTER-Zertifikat. Das Formular senden Sie per Fax der GZD - DO Dresden - Stammdatenmanagement zu.

    Für unsere Fulfillment Kunden übernimmt die Beantragung der EORI Nummer eine Zollagentur.

Über den Autor: Herr Schmidt hat sich in den letzten Jahren bei der Subke GmbH immer weiter in das Thema Logistik vertieft. Zuvor hat er selbst Onlineshops, Marketing und SEO Strategien umgesetzt. Er kennt die Anforderungen und Herausforderungen, die ein Onlinegeschäft für Händler mitbringen.

Jetzt mehr verkaufen und den eigenen Handel beliebig skalieren.

Wir übernehmen bei Subke die Aufgaben der gesamten Auftragsabwicklung.

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